Ihr wollt eine gleichgeschlechtliche kirchliche Trauung im Bergischen feiern? Dann lest euch unbedingt vorher diesen Erfahrungsbericht von Jana und Stefanie durch! Denn obwohl es seit 2016 den generellen Beschluss gibt, dass eine kirchliche Trauung für gleichgeschlechtliche Paare möglich ist, gibt es Hürden. Den beiden wurde die gleichgeschlechtliche kirchliche Trauung erst verwehrt!
Um euch zu helfen, erzählen euch die beiden hier:
- welche möglichen Hürden es gibt,
- wie ihr am besten vorgeht,
- was ihr im Falle einer Ablehnung macht und
- wie lange die Genehmigung dauern kann.
Sie geben euch hier wertvolle Tipps, die ihr euch auf jeden Fall zu Herzen nehmen solltet.
Das Interview mit Jana und Stefanie
Welche Eingrenzung gibt es, trotz dass gleichgeschlechtliche kirchliche Trauungen generell möglich sind?
Die Freude war groß, als die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland am 15.01.2016 entschied: Eingetragene Lebenspartner dürfen eine gleichgeschlechtliche kirchliche Trauung feiern! Was viele aber nicht wissen ist, dass jede Kirche, die der Evangelischen Kirchengemeinde im Rheinland angehört, für sich selbst festlegen kann und muss, ob sie gleichgeschlechtlichen Paaren die kirchliche Trauung ermöglicht. Im Fall einer Ablehnung ist die Kirchengemeinde dazu verpflichtet, das Paar bei der Suche nach einer Kirche zu unterstützen.
Wie seid ihr bei der Anfrage für eure kirchliche Trauung vorgegangen?
Den Beschluss nahmen wir zum Anlass, in unserer Evangelischen Kirchengemeinde vor Ort (Eckenhagen) die Anfrage zu stellen, uns dort kirchlich trauen zu lassen. Wir hatten von Anfang an den Diakon auf unserer Seite und er brachte unser Anliegen ins Presbyterium ein. Mehrere Wochen vergingen und das Feedback durch den Diakon war zunächst positiv. Die endgültige Entscheidung sollte in der letzten Sitzung vor den Sommerferien getroffen werden. Kurz darauf wurde uns mitgeteilt, dass unsere Anfrage abgelehnt worden ist. Das Presbyterium hatte 50/50 entschieden und der zuständige Pastor sorgte für die Entscheidung, indem er „Nein“ stimmte.
Wie ging es nach der Ablehnung eurer Anfrage weiter?
Wir waren zunächst sehr überrascht und teilweise auch sehr wütet – zumal das Ganze 3 Monate unserer Zeit in Anspruch genommen hat. Unsere Anfrage wurde dann an die nächst höhere Stelle weitergegeben – dem zuständigen Superintendenten des Kirchenkreises an der Agger. Dies brachte das Problem mit sich, dass wir innerhalb der anderen Kirchengemeinden im Oberbergischen Kreis keine weiteren Anfragen mehr stellen konnten, da der Kirchenkreis an der Agger diesen übergeordnet ist. Zusätzlich dazu schrieb ich dem Superintendenten eine E-Mail, mit der Bitte, uns bei der Suche zu unterstützen und uns die gleichgeschlechtliche kirchliche Trauung zu ermöglichen. Der Superintendent teilte mir relativ schnell auf meine E-Mail Folgendes mit:
[…] „Ich werde eine Umfrage im Kirchenkreis durchführen, in welchen Kirchengemeinden und bei welchen Pfarrerinnen/Pfarrern eine solche Trauung möglich ist. Als Superintendent des Kirchenkreises ist es meine Aufgabe auch, dafür zu sorgen, dass niemand aufgrund der sexuellen Ausrichtung ausgegrenzt wird. Ich werde mit Ihnen, einer Kirchengemeinde und einer ordinierten Amtsperson eine Möglichkeit suchen, wo Ihre Ehe unter den Segen Gottes gestellt werden kann.“ […]
Wie lange habt ihr auf den endgültigen Bescheid gewartet?
Leider passierte ab Juli nichts mehr. Wir warteten die gesamten Sommerferien und eine gewisse Zeit ab. Wir waren mittlerweile an dem Punkt angelangt, dass wir uns frei trauen lassen würden, falls wir keine Kirche finden würden. Im November veröffentlichte Radio Berg einen Beitrag, dass es nun in Radevormwald möglich sei, sich gleichgeschlechtlich kirchlich trauen zu lassen. Ich schrieb die Pastorin an und erklärte ihr unsere Situation und dass ich trotz Nachhacken keinerlei Antwort auf mein Anliegen bekommen habe. Sie teile mir daraufhin mit:
[…] „Es wundert mich, dass Sie über Ihren Kirchenkreis nicht weitergekommen sind. Denn eigentlich ist der Superintendent Ihres Kirchenkreises dafür zuständig, Ihnen eine Trauung zu ermöglichen. Das hat die Landeskirche so festgelegt.“ […], […] „Sie haben recht, es ist nicht in Ordnung, wenn Ihr Kirchenkreis nicht reagiert. Deshalb habe ich Herrn [xxx] gestern selbst einmal angeschrieben.“ […]
Diese Aussagen führten dazu, dass wir neue Hoffnung schöpften und doch noch an ein Happy End glaubten. Kurze Zeit später erhielt ich endlich die erlösende Nachricht unseres Superintendenten:
[…] „In der Ev. Kirche in Ründeroth ist eine gleichgeschlechtliche Trauung am Nachmittag des 18.8.2018 möglich.“ […]
Wir waren überglücklich endlich eine Kirche für unsere gleichgeschlechtliche Trauung im Bergischen gefunden zu haben. Dennoch bleibt bis heute der fade Beigeschmack, dass wahrscheinlich nicht alle Kirchengemeinden gefragt worden sind und wir insgesamt 7 Monate auf eine Entscheidung warten mussten.
Eure Tipps für Brautpaare, die sich eine gleichgeschlechtliche kirchliche Trauung wünschen?
Wir können allen Paaren nur raten, sich frühzeitig mit den Kirchen in Verbindung zu setzen und dort nachzufragen und vor allem genug Zeit einzuplanen, da die Anfragen sehr langwierig sein können. Wir würden heute direkt mehrere Anfragen auf einmal stellen und bei Ablehnung den Superintendenten mit ins Boot holen. Leider können wir nicht genau sagen welche Kirchen im Bergischen sich dafür entscheiden würden und welche nicht. Jedoch ist es in der Regel so: Hat sich die Kirche einmal festgelegt, bleibt sie bei der Entscheidung.
Wir freuen uns auf unsere kirchliche Trauung am 18.08.2018 und hoffen, dass andere durch unseren Erfahrungsbericht ein bisschen Unterstützung bekommen und sich ihren Wunsch erfüllen. Für uns wäre es einfacher gewesen, wenn wir Erfahrungsberichte und mehr Informationen von anderen aus der Region gehabt hätten.
Jana & Stefanie